Schwimmbäder, Discotheken, Bordelle und Bars geschlossen
Ab sofort und bis (mindestens) zum 24. April 2020 bleiben Kindertageseinrichtungen, Kindergroßtagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten, aber auch Indoor-Spielhallen für Kinder, Discos, Clubs, Bars, Saunen, Bordelle und Badeanstalten geschlossen.
Strengere Hygienemaßnahmen in Heimen
Neu geregelt wurde auch der Besuch von Kinoveranstaltungen und von Behinderten- und Senioreneinrichtungen: Besuche von Einrichtungen nach dem saarländischen Wohn-Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes – sind grundsätzlich verboten.
Träger können aber unter engen Maßgaben Ausnahmen zum Besuch von Angehörigen zugelassen werden.
Kinobesuch nur noch mit Sicherheitsabstand
Auch Kinos dürfen nur noch beschränkte Besucher aufnehmen. Warteschlangen an der Kasse müssen vermieden werden. Und auch im Kinosaal muss nach RKI-Empfehlungen Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Wichtig ist auch hier ein guter und intensiver Hygieneschutz.
Auf eine Schließung von Fitnessstudios, Zoos oder Gastronomie und Shishabars wurde bislang verzichtet. Hier wird aber erwartet, dass die Betreiber Regelungen treffen, dass Hygiene großgeschrieben und Zugangssteuerung erfolgen wird.
Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch hier Maßnahmen notwendig sind.