Auch sozial Bedürftige werden zusätzlich mit Masken versorgt.
Genaue Details über Anzahl und Art der Masken ist derzeit noch nichts bekannt. Auch nicht, bis wann die Masken geliefert werden. Hierzu werden – vermutlich – die Gemeinden informieren.
„Natürlich wird auch überall sonst im öffentlichen Raum empfohlen, Masken zu tragen. Also überall dort, wo man engen Kontakt zu seinen Mitmenschen im öffentlichen Raum hat„, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann, „wird empfohlen eine sogenannte einfache Mund-Nasenbedeckung zu tragen“.
Damit sind nicht medizinische Masken gemeint, sondern einfache Papiermasken beziehungsweise selbstgefertigte oder genähte wiederverwendbare Masken. Medizinische Schutzmasken sollten auf Grund der aktuellen Knappheit weiterhin Ärzten und Pflegekräften vorbehalten bleiben.
„Durch die neue Regelung soll die Eindämmung der Pandemie weiterhin geringhalten und die Ansteckungsgefahr verringert werden“, so Staatssekretär Stephan Kolling.
Maskenpflicht ab 27.04.2020 – ab dem 10. Lebensjahr
Die sogenannte Maskenpflicht gilt ab dem 27. April 2020 für Personen ab dem zehnten Lebensjahr beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Auch das Personal von den wieder geöffneten Geschäften ist dazu verpflichtet Masken zu tragen, sofern keine gesundheitlichen, arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen oder keine anderen gleichwertigen Infektionsschutzmaßnahmen gewährleistet werden.
Arbeitgeber und Betreiber müssen dabei Schutzmasken zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass Kunden in ihren Ladenlokalen Masken tragen.
Die Regelung in den Schulen wird separat nach Abstimmung mit der Kultusministerkonferenz erfolgen, da Schulen nicht als öffentlicher Raum gelten und demnach zunächst nicht betroffen sind. Auf dem Schulweg sollten die Masken allerdings getragen werden.
Dennoch ist es wichtig, dass die geltenden Hygieneregeln nicht vernachlässigt werden. Sie bieten weiterhin den effektivsten Schutz gegen die Verbreitung des Coronavirus.
„Bitte halten sie, auch wenn sie eine Maske tragen, stets den Mindestabstand von zwei Metern zueinander ein. Waschen Sie sich regelmäßig sowie gründlich die Hände und halten sie sich an die korrekte Hust- und Niesetikette“
Monika Bachmann