Das Betriebsverbot für Kosmetikstudios und Massage-Praxen im Saarland aufgrund der Corona-Verordnung wurde aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht hat das Verbot aufgehoben.
Begründet wurde die Entscheidung vom OVG damit, dass es sich um eine „Ungleichbehandlung gegenüber anderen körpernahen Dienstleistern“ handele.
Es sei „sachlich nicht zu rechtfertigen“, Friseursalons, Tattoo- und Piercing-Studios ihren Betrieb ausführen zu lassen, während Kosmetik- und Massagestudios nicht öffnen dürften.
Außerdem gäbe es laut Robert-Koch-Institut keinerlei Relevanz von Kosmetikstudios und Massagepraxen in Bezug auf die Verbreitung des Corona-Virus.
Vor einer Woche hatte das Oberverwaltungsgericht bereits das Betriebsverbot für Piercing- und Tattoostudios gekippt.
Eilanträge zur Öffnung von Gaststätten, Spielhallen und Fitnessstudio-Betreibern hingegen wurden abgelehnt.
Bildquellen
- Massage: Regio-Journal