Das teilte das saarländische Finanzministerium am Nachmittag mit. Die Grenzüberquerung ist nur noch mit aufgrund bestimmter Tätigkeiten, etwa berufliche Gründe, Schulbesuch, eine medizinische Behandlung oder der Besuch von Pflegebedürftigen sein.
Es reiche nicht aus, bei einer Kontrolle nur die Sonderausgangsbescheinigung vorzulegen, der „triftige Grund“ muss durch Vorlage von Dokumenten, beispielsweise der Bescheinigung des Arbeitgebers, nachgewiesen werden.
Die Einreise aus Deutschland ist mit den entsprechenden Formularen und Dokumenten uneingeschränkt möglich.
Landesweit müssen alle Personen ab 11 Jahren eine Mund-Nase-Maske in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, tragen. In zahlreichen Städten ist auch bereits das Tragen von Gesichtsmasken auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Anlagen vorgeschrieben.
Die Formulare für berufliche Reisen, Sonderausgangsbescheinigung, aus schulischen Zwecken etc. finden Sie zum Download unter: corona.saarland.de