Die neue Verordnung wurde heute vom Ministerrat des Saarlandes beschlossen und gilt vorerst bis 14. Juni 2020.
Wie die Staatskanzlei mitteilt, dürfen Freibäder, Strandbäder und Hallenbäder ab 8. Juni 2020 unter Auflagen öffnen.
Ebenso wird eine Perspektive aufgezeigt für die Durchführung von Veranstaltungen bis zu einer Personenzahl von 50 (in Räumen) bzw. 100 Personen (im Freien).
Ab dem 8. Juni nehmen zudem die Kindertageseinrichtungen den Regelbetrieb wieder auf, der zunächst noch Einschränkungen unterliegen kann.
Ministerpräsident Tobias Hans sagte, dass „ungeachtet aller bisher erzielten Erfolge Corona aber noch nicht vorbei“ sei.
Hans betonte, dass weiterhin verantwortungsvoll und wissenschaftsgeleitet abgewogen werden muss, aber gleichzeitig eine Perspektive gegeben werden muss.
Hans: „Wir werden sicher auch mit den neuen Erleichterungen nicht jeden Wunsch erfüllen können, aber wir gehen damit einen weiteren vorsichtigen Schritt hin zu einer größtmöglichen Normalität im Ausnahmezustand. Insbesondere die Kontaktbeschränkungen bleiben aber weiterhin notwendig, aufgrund der derzeit niedrigen Infektionszahlen aber in einem erleichterten Maß. Wenn wir diesen behutsamen Weg fortsetzen, können wir die Krise überwinden.“
Wirtschaftsministerin Rehlinger ergänzte: „Das Infektionsgeschehen im Saarland ist unter Kontrolle, die Zahlen derzeit sehr erfreulich. Deshalb sind weitere Lockerungen gut möglich, unter anderem für die Gastronomie, bei den Kontaktbeschränkungen und für Sport und Schwimmbäder. In Zukunft kommt es vor allem auf gute Hygienekonzepte, schnelle Nachverfolgbarkeit von Kontakten und direkte, regionale Antworten auf mögliche Neu-Infektionen an.“
Sie fordert weiterhin ein „kluges Konjunkturpaket“ vom Bund.
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Weitere Informationen, welche Erleichterungen weiterhin getroffen wurden, liegen derzeit noch nicht vor. Wir werden diesen Artikel entsprechend aktualisieren.