Ab Januar 2018 wird für 20 weitere Straßen in St. Arnual die Gehwegreinigung vom Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetrieb (ZKE) übernommen. Diese wurde vom Stadtrat am 5. Dezember beschlossen, um die Sauberkeit in den betroffenen Straßen zu verbessern und damit dem gepflegten Gesamteindruck des Stadtteils Rechnung zu tragen.
Normalerweise obliegt die Gehwegreinigung den Anliegern. Da diese aber ihrer Reinigungspflicht nicht zu Genüge nachkommen, wurde diese Entscheidung herbeigeführt. Denn oftmals werden die Verunreinigungen von den Gehwegen auf die Straßen geweht und verschmutzen die eben gereinigten Straßen. Die Gehwegreinigung wird zeitnah zu den Straßen durchgeführt, um die Effektivität der Reinigung zu gewährleisten. Somit wird das optische Erscheinungsbild verbessert und stellt damit auch für die Anwohner einen Mehrwert in puncto Lebensqualität dar.
Auswirkung auf die Gebühren
Die Übernahme der Gehwegreinigung durch den ZKE wird sich entsprechend der Größe der zu reinigenden Fläche auf die Reinigungsgebühren auswirken. ZKE Werkleiter Bend Selzner:
„Ein Haus mit einer Front von zehn Metern hätte beispielsweise bei einer Gehwegbreite von 1,50 Metern in der Reinigungsklasse F 1 (einmal wöchentliche Reinigung) eine erhöhte Reinigungsgebühr von rund 7,65 Euro jährlich, in der Reinigungsklasse F 5 (fünfmal wöchentliche Reinigung) von 38,25 Euro jährlich zur Folge. Wir denken, dass die neue Regelung trotz der Erhöhung auch im Interesse der meisten Vermieter und Anwohner ist, da sie zu einem saubereren Wohnviertel beiträgt und sich dadurch die Lebensqualität für sie verbessert.“
Anmerkung der Redaktion
Oftmals sehen viele Bürger nur die Rechte, die sie gegenüber der Allgemeinheit haben und fordern diese auch ein. Hierbei sollte aber immer bedacht werden, dass es nicht nur Rechte sondern auch Pflichten gibt, denen nachzukommen ist. Sollte dies versäumt werden aus welchen Gründen auch immer, müssen andere Lösungen gefunden werden, wie auch hier in diesem Fall und die hierbei entstehenden Kosten werden auf die Anlieger umgelegt.
Achtung: Die Räumpflicht für Schnee und Eis obliegt weiterhin dem Anwohner. Alle Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Räumpflicht der Anwohner in Saarbrücken
Bildquellen
- Stadtreinigung ZKE: ZKE-SB.de