Ab Mittwoch, 13.05.2020 öffnet die Stadt Friedrichsthal wieder die Einsegnungshallen der beiden Friedhöfe für den engsten Familienkreis.
Wie die Stadtverwaltung mitteilt, gelten feste Vorgaben gemäß der aktuellen Verordnung der Landesregierung.
Hierzu zählen:
- .In den Einsegnungshallen sind die Plätze für die Stühle der Trauergemeinde – und nur diese Sitzplätze dürfen genutzt werden – an festen Standorten aufgestellt, um den erforderlichen Mindestabstand einzuhalten. Dies sind in beiden Hallen je 16 Sitz-plätze, weitere Angehörige müssen vor der Halle mit Abstand warten, wenn diese Anzahl nicht ausreichen sollte. Zusätzliche Stehplätze für Angehörige gibt es nicht, trotz des vorhandenen freien Platzes in der Trauerhalle. In der ersten Reihe gibt es je zwei mal zwei Plätze für direkte Familienangehörige des/der Verstorbenen, alle anderen Plätze sind Einzelplätze und müssen auch so beibehalten werden.
- Der Mittelgang ist ausreichend breit bemessen, so dass auch mögliche Sargträger auf dem Weg zum Grab im notwendigen Abstand die Halle verlassen können.
- Es wird empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Sollten sich aktuelle, weitere Lockerungen im Bereich der Bestattungen aufgrund rechtlicher Änderungen ergeben, so wird die Stadt Friedrichsthal diese ebenfalls zeitnah umsetzen, teilte die Stadtverwaltung am Morgen mit.