Weiter führt der EVS aus, dass diese Kunststofftüten bei Kompostierung oder Vergärung nicht abgebaut werden können, was den Kompost verunreinigt.
Daher gilt: „Kunststoff gehört nicht in die Biotonne!“. Diese Aussage gelte, so der EVS weiter, auch für als kompostierbar oder biologisch abbaubar bezeichnete Kunststoffe.
Hintergrund ist die Tatsache, dass selbst wenn biologisch abbaubare Kunststoffe so abgebaut würden, dass kein Kunststoffanteil mehr zu sehen wäre, zugegebene Zusatzstoffe – z.B. Weichmacher – über den Kompost in die Umwelt transportiert würden. Manchmal werden bei einzelnen Kunststoffprodukten auch andere Materialien beigemischt, um die Reißfähigkeit zu erhöhen, zum Beispiel bei der Schlaufe. Diese Teile zersetzen sich dann unter Umständen gar nicht.
Der EVS weist daher darauf hin, dass falsch befüllte Abfallgefäße nicht entleert werden und eine Nachleerung nicht vorgesehen ist. Entsprechende Tonnen werden mit einem Aufkleber versehen, auf dem hingewiesen wird, dass die störenden Stoffe entfernt werden müssen.
Übrigens: Bereits vor vielen Jahren wurde die tatsächlich „beste“ Umverpackung für Bioabfälle benutzt: Zeitungspapier oder Bäcker und Metzgertüten aus Papier. Diese Tüten saugen Feuchtigkeit gut auf und zersetzen sich vollständig.