Illegale Grünschnittentsorgung richtet Schaden in der Natur an: ZKE weist auf Annahmestellen für Grünschnitt hin
Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist zum Beginn des Frühlings darauf hin, dass im Garten anfallender Grün- und Rasenschnitt bei den vorhandenen Annahmestellen zu entsorgen ist. Er darf nicht im Wald und auf ähnlichen Grünflächen deponiert werden.