So werden überregionale Großveranstaltungen in der Personenzahl begrenzt – unabhängig vom Impfstatus. In geschlossenen Räumen dürfen demnach nur noch 30 bis 5 Prozent der Auslastungskapazität genutzt werden – maximal 5000 Personen. Im Freien gilt die 30-50 Prozent-Regel bis maximal 15.000 Personen, dies betrifft also auch die Fußballstadien.
Private Feiern werden ebenfalls weiter eingeschränkt. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 (derzeit überall im Saarland, außer im Landkreis St. Wendel) dürfen im Innenbereich maximal 50, im Außenbereich 200 Personen feiern – auch hier gilt diese Zahl offenbar auch bei geimpften Personen.
Auch an Silvester gibt es offenbar eine bundesweite Einigkeit darüber, dass Feuerwerk erneut verboten werden soll. Dies war im Saarland bisher auch nicht vorgesehen. Ziel sei es, „Böller-Unfälle“ zu vermeiden und dadurch die Kliniken nicht zusätzlich zu belasten.
„Die heute vereinbarte Begrenzung der Auslastung und die absolute Obergrenze von Zuschauenden bei überregionalen Sport-, Kultur- und vergleichbaren Großveranstaltungen wird in die Verordnung eingearbeitet“, so die Staatskanzlei des Saarlandes weiter.