Die ehemalige Landstraße L309 zwischen Abzweigung Leitersweiler/ Oberkirchen und Hoof ist zurzeit aufgrund von Erdbewegungen im Untergrund des Straßenkörpers einseitig gesperrt und darf nur von Fahrzeugen mit einem Gewicht von weniger als 7,5 Tonnen befahren werden. Diese Sicherheitsmaßnahme wird in den kommenden Monaten beibehalten. Ein Ingenieurbüro soll währenddessen im Auftrag der Stadt notwendige Baumaßnahmen prüfen.
Die Straße wurde vor rund 30 Jahren vom Land an die Stadt übertragen. Damals nicht erkennbar: Der instabile Unterbau der Strecke. Hierin war bei Schürfungen (im Juli 2020) teilweise Bauschutt und Hausmüll gefunden worden. Bereits in den vergangenen Jahren sorgte das dafür, dass die Asphaltdecke mehrfach ausgebessert werden musste. Ende 2016 traten dann erstmals größere Bewegungen im Untergrund des Bauwerks auf, deren Folgeschäden eine halbseitige Straßensperrung auf einer Teilstrecke aus Sicherheitsgründen nötig machten. Diese Maßnahme wurde gewählt, um die – auch vom öffentlichen Nahverkehr – befahrene Straße nicht komplett sperren zu müssen. Ziel war es, die Sicherheit zu gewährleisten, gleichzeitig die Straße offen zu halten und die Ursachen für die auftretenden Schäden ausfindig zu machen.
Parallel wurde ein Ingenieurbüro damit beauftragt, die Erdbewegungen zu überwachen. Zudem wurden in enger Abstimmung mit den Ingenieuren Maßnahmen ergriffen, weiteren Schäden entgegenzuwirken – wie etwa mit einer verbesserten Entwässerung des angrenzenden Hanges.
Trotz der Gegenmaßnahmen traten jetzt weitere Risse auf. Die Experten rieten anhand der Ergebnisse ihrer regelmäßigen Kontrollen deshalb Anfang dieses Jahres dazu, die Befahrung der Straße auf Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 7,5 Tonnen zu reduzieren, um die Belastung des Untergrundes weiter zu vermindern. Dies betrifft somit erstmals auch den Busverkehr.
Darüber hinaus besteht jedoch weiterer Handlungsbedarf. Ein Ingenieurbüro soll nun in städtischem Auftrag Handlungsalternativen prüfen und so notwendige Baumaßnahmen für eine zukunftsfähige Lösung erarbeiten. Das Ergebnis dieser Prüfung wird voraussichtlich Anfang Juli dem 2021 dem Stadtrat der Kreisstadt vorgelegt werden.
Bis dahin wird der Untergrund der Straße weiter engmaschig überwacht und es bleibt bei der einseitigen Befahrung für Fahrzeuge mit einem Gewicht unter 7,5 Tonnen.
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Bei dem Bericht handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Stadt St. Wendel.