Der Eigentümer eines Grundstücks ist gemäß der Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich, dass sein Grundstück in einem sicheren Zustand ist, um Schäden für Dritte zu vermeiden. Dies betrifft auch den Baumbestand auf dem Grundstück. Bäume, die auf einem Privatgrundstück stehen, unterliegen der Verantwortung des Grundstückbesitzers. Insbesondere bei Bäumen entlang von Verkehrswegen muss der Eigentümer sicherstellen, dass sie keine Gefahr für den Verkehr darstellen. Zudem ist er verpflichtet, sicherzustellen, dass die Bäume ordnungsgemäß gepflegt werden, um Gefahren für den Verkehr zu vermeiden. (Quelle: Rechtsprechung zum Verkehrssicherungspflichtgesetz)
Bildrecht: Gemeinde Spiesen-Elversberg
Bei diesem Bericht handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Gemeinde Spiesen-Elversberg, die Sie im Original hier nachlesen können.