Die saarländischen Wälder haben in den letzten Jahren unter anhaltender Hitze und Trockenheit gelitten. Dies hat zu einer erhöhten Gefahr für Waldbesucherinnen und Waldbesucher geführt, da Äste abbrechen und Bäume geschädigt werden können. Bei starkem Wind sowie im Winter durch Schnee und Eis steigt das Risiko von umstürzenden Bäumen oder herabfallenden Kronenteilen.
Umweltministerin Petra Berg betont, dass Waldbesucherinnen und Waldbesucher mit erhöhter Aufmerksamkeit durch den Wald gehen sollten. Es ist wichtig, die Baumkronen im Blick zu behalten. Insbesondere Schulen, Kindergärten und Vereine, die längere Aufenthalte im Wald planen, sollten sich mit den zuständigen Revierförsterinnen und Revierförstern absprechen, um gefährliche Stellen zu meiden. Die entsprechenden Informationen werden auch an die Kommunen, Vereine und Verbände verschickt.
Das Absterben von Altbäumen führt zu erhöhten Gefahren für Waldbesucherinnen und Waldbesucher. Trotz längerer Niederschläge während der Vegetationsperiode konnten die Dürreschäden der vergangenen Jahre nicht ausgeglichen werden. Vor allem Laubbäume sind von diesem Fortschreiten der Absterbeprozesse betroffen. Dadurch steigt das natürliche Gefahrenpotential in den saarländischen Wäldern, da diese hauptsächlich aus Laubbäumen bestehen.
„Seit 2018 haben unsere Wälder stark unter der Trockenheit gelitten. Hinzu kamen Schädigungen am Wurzelwerk durch Schadstoffe. Die regenreichen Sommer der letzten beiden Jahre konnten diese Schäden nicht ausgleichen“, erklärt Ministerin Berg. „Laubbäume, insbesondere ältere Buchen und Eichen, weisen vermehrt Gesundheitsschäden auf oder sind bereits abgestorben. Dieses Phänomen ist bundesweit zu beobachten, sowohl punktuell als auch flächendeckend.“
Seit dem Jahr 2022 nehmen die Absterbeerscheinungen bei Buchen stark zu. Dies geht einher mit dem Auftreten von holzzerstörenden Pilzen und Schadinsekten, die das Holz schnell zersetzen. Dadurch wird die Stabilität und Widerstandskraft des Baumes geschwächt, was letztendlich zum Zusammenbruch des gesamten Baumes führen kann, selbst ohne äußere Einwirkungen wie Windböen oder Erschütterungen.
Für öffentliche Straßen, Bahnlinien, Bebauungen und Erholungseinrichtungen gilt diese Situation nicht. Hier liegt eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht bei den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern, die auch die typischen Waldgefahren einschließt. Die Waldbestände werden regelmäßig von den Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern überprüft und die erforderliche Sicherheit wird gewährleistet.
Bildrecht: Gemeinde Spiesen-Elversberg
Bei diesem Bericht handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Gemeinde Spiesen-Elversberg, die Sie im Original hier nachlesen können.