„Als Reaktion auf diese Nachricht und im Sinne des Infektionsschutzes wird die Gemeinde Schiffweiler ab Mittwoch, den 14.10.2020, das Rathaus wieder nur mit Terminanmeldung für den üblichen Publikumsverkehr öffnen. Ein entsprechendes Formular zur Terminvereinbarung auf der Website der Gemeinde ist derzeit in Arbeit und wird in den kommenden Tagen zur Verfügung stehen. Solange können sich die Bürger über die Zentrale anmelden“, teilt die Pressestelle der Gemeinde Schiffweiler mit.
„Die Einstufung des Landkreises Neunkirchen als Risikogebiet ist eine ernste Angelegenheit, die uns in den nächsten Tagen und Wochen beschäftigen wird. Es gilt weiterhin auf unsere Gesundheit und auf die unserer Mitmenschen zu achten und uns alle so gut wie möglich zu schützen. Die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln sind dabei weiterhin essentiell. Jetzt ist die Solidarität und die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde gefragt“, so der Erste Beigeordnete Mathias Jochum in Vertretung von Bürgermeister Markus Fuchs. „Wir beobachten und bewerten die aktuelle Situation regelmäßig neu und werden dementsprechend reagieren.“
Wie die Gemeinde weiterhin mitteilt, sollen alle Veranstaltungen in geschlossenen öffentlichen und geschlossenen privaten Räumen weiterhin beim Ordnungsamt Schiffweiler angemeldet werden. Auf der Website der Gemeinde Schiffweiler können Veranstalter über ein Online-Formular zu einfachen Anmeldung finden.
Auswirkungen der „Risiko-Einstufung“
Privatveranstaltungen in geschlossenen, öffentlichen Räumen sind nur noch mit bis zu 25 Personen, in privaten Räumen nur mit bis zu zehn Personen unter Beachtung der Schutzmaßnahmen zulässig.
Öffentliche Veranstaltungen, etwa Sportveranstaltungen, sind davon weiterhin nicht betroffen.
Gaststätten, insbesondere Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Bars, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und Eiscafés an jedem Wochentag ist es untersagt, in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben.
Auch Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben.
Auf Berufspendler hat die Einstufung als Risikogebiet derzeit keinen Einfluss. Auch für Personen, die aus medizinischen oder familiären Gründen in den Landkreis kommen, die in den kommenden Tagen in Urlaub fahren oder die im Landkreis Neunkirchen Urlaub machen, gelten vorerst keine besonderen Regelungen.
Bildquellen
- Aktuelles aus Schiffweiler: Gemeinde Schiffweiler