Der EVS teilt mit, dass er zukünftig Biotonnen, in denen Bioabfälle in Kunststoffbeuteln entsorgt sind, nicht mehr entleert. Davon betroffen sind auch die als biologisch abbaubar oder kompostierbar gekennzeichneten Beutel.
Falsch befüllte Abfallgefäße werden zukünftig mit einem Aufkleber versehen, auf dem hingewiesen wird, dass die störenden Stoffe entfernt und über die Restabfalltonne oder Abfallsäcke des EVS entsorgt werden müssen.
Alternativ kann die falsch befüllte Biotonne – nach Anmeldung beim EVS (0 68 1 – 5000 – 706) bei der nächsten Restabfallentsorgung bereitgestellt werden.
„Biologisch abbaubare Säcke problematisch“
Der EVS weist darauf hin, dass die seit einiger Zeit im Handel erhältlichen und als „kompostierbar oder biologisch abbaubar“ bezeichneten Kunststoffbeutel keine geeignete Alternative zu klassischen Plastiktüten seien, da sie zu viel Zeit zum Verrotten brauchen und damit den Kompostierungsprozess stören.
Auch sollen sich die genannten Beutel nicht ausreichend von „herkömmlichen“ Plastiktüten unterscheiden. Aus diesem Grund sei der Sortierungsprozess in der Verwertungsanlage aufwendig.
Der EVS empfiehlt, das Biogut in Zeitungspapier oder Bäcker- / Metzgertüten einzuschlagen und in die Biotonne einzufüllen.
Hintergrund
Der EVS erklärt:
Aussortierte biologisch abbaubare Kunststoffe sind in der Kunststoffverwertung Störstoffe und werden daher dort nicht zur Verwertung angenommen. Kunststoffe – auch biologisch abbaubare – sind in der Regel hart und spröde. Um das Material weicher zu machen, versetzt man es beispielsweise mit Weichmachern sowie weiteren Hilfs- und Zusatzstoffen. Selbst wenn die biologisch abbaubaren Kunststoffe so abgebaut würden, dass kein Kunststoffanteil mehr zu sehen ist, würden diese Zusatzstoffe über den Kompost weiter in der Umwelt verbreitet werden.
EVS