UPDATE: Saarländisches Gericht kippt teilweise die Ausgangsbeschränkungen der Landesregierung! Ab sofort sind Treffen mit Familie und Angehörigen, auch im Freien, wieder erlaubt!
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Dies wurde auf der Landespressekonferenz am 28. April bekannt gegeben. Formal heißt es in der Meldung: „Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag einen Fahrplan beschlossen, der vorsieht, dass das Saarland mit Wirkung zum 4. Mai die Systematik der Rechtsverordnung umstellt. Die Kontaktbeschränkungen bleiben grundsätzlich bestehen. Allerdings wird es künftig kein Verbot zum Verlassen der Wohnung mit Erlaubnisvorbehalt geben, sondern das Verlassen der Wohnung wird grundsätzlich erlaubt sein. Es werden künftig Einzelverbote für Handlungen ausgesprochen werden, sofern dies aus Hygienegesichtspunkten und Pandemiegründen erforderlich ist.„
Was bedeutet diese Entscheidung tatsächlich?
Die bisher bestehenden, strengen Kontaktbeschränkungen, also das Abstandsgebot und dass sich mit höchstens einer Person aus einem nicht zum gleichen Haushalt gehörenden Person draußen aufgehalten werden darf, bleibt dabei unverändert bestehen. Dafür wird das Verlassen der eigenen Wohnung wieder grundsätzlich erlaubt sein.
Damit wird die bisherige „Ausnahmenregelung“ umgedreht: Vorher war es verboten, sein Haus „ohne triftigen Grund“ zu verlassen – ab 04.05.2020 ist dies wieder ohne Beschränkungen möglich – die Ausgangsbeschränkungen werden also aufgehoben.
Ministerpräsident Tobias Hans sagte: „Wir halten dies für eine Regelung, die im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemie vertretbar ist und weniger in die Grundrechte der Bürger eingreift. Wir haben immer betont, dass wir unsere Maßnahmen ständig prüfen müssen, gerade weil diese mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbunden sind. Sofern sich das Infektionsgeschehen weiterhin positiv entwickelt, planen wir als Landesregierung weitere Erleichterungen für den 04. Mai 2020.„
Auch Friseure, Zoos und bestimmte Sportstätten sollen wieder öffnen dürfen.
Hans weiter: „Dann scheint uns der Zeitpunkt gekommen zu sein, insbesondere Museen, Zoos, Friseure und solche Sportstätten, bei denen ein geringes Infektionsrisiko besteht wieder zu öffnen. Auch Gottesdienste sollen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich sein. Es ist ein schmaler Grat, die berechtigten Interessen der Wirtschaft und die Gesundheit der Menschen gegeneinander abzuwägen. Es ist klug, weiterhin in kleinen Schritten vorzugehen und alles zu tun, um eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern.“
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger ergänzte: „Die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wirken. Auch die seit Montag geltende Maskenpflicht wird gut angenommen, das hilft allen. Diese Maßnahmen haben Freiheiten und Grundrechte eingeschränkt und wir werden auch noch länger Abstand halten und Kontakte einschränken müssen.“
Man müsse immer wieder „aufs Neue prüfen, ob und wo wir Anpassungen vornehmen können.“, so Rehlinger weiter.
„Wir verändern daher zum 4.5. die Rechtstechnik, damit nicht für jedes Verlassen der eigenen Wohnung ein triftiger Grund definiert werden muss. Weitere Maßnahmen sollten im Geleitzug mit anderen Bundesländern besprochen worden.“, sagte Rehlinger.
Daher soll auf der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin über weitere Änderungen der Regelungen beraten werden.
Anke Rehlinger sagte mit Blick auf den Gerichtsentscheid zu „Möbel Martin“: „Für uns war die OVG-Entscheidung zu Möbel Martin nicht überraschend, ich hatte auf die Abgrenzungsschwierigkeiten immer hingewiesen, aber es wurde bundesweit anders vereinbart. Wir werden eine Öffnung für die Möbelhäuser auch in der Rechtsverordnung nachvollziehen. Grundsätzlich sollte als Kriterium die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen, Zugangsregeln und Abstandsregeln wichtiger sein als die Größe der Verkaufsfläche.“