Arbeitskammer fordert Wahlrecht ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen – und perspektivisch auf Länder- und Bundesebene

Der saarländische Landtag debattiert am Mittwoch, 26. April, über einen Gesetzesentwurf der SPD zum Wahlalter ab 16 Jahren. „Alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier des saarländischen Landtags sollten sich zu mehr Demokratie und Teilhabe bekennen und als ersten Schritt im Kommunalwahlrecht das Wählen ab 16 ermöglichen“, fordert auch Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.

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Im kommenden Jahr stehen Europa- und Kommunalwahlen an, die seit 1979 im Saarland am selben Tag stattfinden. Eine Besonderheit 2024 ist, dass in den kommenden Wahlen junge Menschen bereits ab 16 Jahren das Europäische Parlament wählen dürfen, aber nicht die Gremien und Parlamente ihrer Heimatkommunen. „In der Kommunalpolitik wird vor Ort über konkrete Lebensbedingungen entschieden. Junge Menschen sollten hier verstärkt wählen und mitbestimmen dürfen“, so Caspar.

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Bei diesem Text handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Arbeitskammer des Saarlandes, die im Original hier nachzulesen ist.



Bildquellen

  • Arbeitskammer: Arbeitskammer des Saarlandes

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