Die saarländische Landesregierung habe alle Ortspolizeibehörden gebeten, bereits jetzt Gottesdienste und gemeinsame Gebete mit Blick auf die Anpassung der Rechtsordnung am 04. Mai „zu dulden“.
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans sagte, es sei der „Landesregierung nicht leichtgefallen, die Kirchen, Synagogen, Moscheen, Gebets- und Versammlungsräume im Saarland für religiöse Feiern zu schließen“.
Hans habe sich „nie vorstellen können, unsere persönliche und religiöse Freiheit jemals so einschränken müssen“.
„Ich bin mir bewusst, dass diese Maßnahme ein tiefer Eingriff in die Religionsfreiheit war“, sagte Hans weiter.
Diese Entscheidung basiert auf den Gesprächen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin. Dort wurde vereinbart, Gottesdienste und gemeinsame Gebete wieder zu ermöglichen.
Voraussetzung dafür ist die Einrichtung von Infektionsschutzmaßnahmen, wie sie vom Bund und Ländern mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften entwickelt worden sind. Nach Informationen der Landesregierung haben alle großen Religionsgemeinschaften und Verbände entsprechende Konzepte entwickelt. Zudem wurde signalisiert, dass die Öffnung der Kirchen und Moscheen für Gottesdienste und gemeinsame Gebete mit Blick auf die gesundheitlichen Risiken sehr vorsichtig und zum Teil auch zeitversetzt erfolgen wird.