Auch in der ab heute gültigen Rechtsverordnung gilt, dass im Saarland Ansammlungen von mehr als zehn Personen verboten sind.
Ausnahmen gibt es beispielsweise bei Veranstaltungen: Hier sind nun – bei einzuhaltendem Mindestabstand von 1,50m im Freien bis zu 500 Personen und in geschlossenen Räumen bis zu 250 Personen erlaubt.
Auch müssen die Kontakte nachverfolgbar sein. Das entsprechende Konzept ist durch den Veranstalter auszuarbeiten und die Einhaltung der Abstände durchzusetzen.
Die Zahl derer, die gemeinsam trainieren, steigt mit der neuen Verordnung auf 25 Personen an.
Auch Kontaktsport kann mit bis zu 25 Menschen durchgeführt werden. Tanzkurse können mit bis zu 25 Personen durchgeführt werden.
Auch für Wohn- und Pflegeheime ändert sich einiges. So sollen Besuche im Rahmen eines Besuchskonzepts möglich sein und die Besuchszeiten so eingerichtet werden, dass auch berufstätige Angehörige Besuche abstatten können.
Zu Grunde liegt immer, dass sich das Infektionsgeschehen nicht verschlechtert.