Heute treten die vor Weihnachten beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Saarland in Kraft.
Ab sofort sind auch für Geimpfte und Genesene private Treffen „innen und außen“ nur noch mit höchstens zehn Personen möglich.
Für nicht geimpfte Menschen gelten bereits seit 23. Dezember härtere Kontaktbeschränkungen. Hier sind Treffen nur noch mit dem eigenen Haushalt sowie zwei Personen eines zweiten Haushalts erlaubt, auch bei Treffen mit Geimpften oder Genesenen Personen.
Von diesen Kontaktbeschränkungen ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können – oder in den letzten drei Monaten aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden konnten.
Kein 2G-Nachweis bei Schülern
Minderjährige Schülerinnen und Schüler bleiben auch weiterhin – mit einem aktuellen Test – von der Impfnachweispflicht in 2G- oder 2G-Plus-Bereichen ausgenommen. Während der Ferienzeit ist der Nachweis der Schule über die regelmäßigen Testungen nicht gültig. In dieser Zeit benötigen minderjährige Schülerinnen und Schüler einen negativen Test aus einem Testzentrum oder vom Arzt.
Harte Einschränkungen für Eventbranche
Weiterhin gelten harte Einschränkungen im Bereich der Tanz- und Eventbranche. Clubs und Discotheken sind im Saarland bereits seit Ende November geschlossen. Neu geregelt wurde nun, dass auch „vergleichbare Tanzveranstaltungen“ nicht mehr stattfinden dürfen. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen gleichzeitig sind ebenfalls untersagt.
Ergänzungen an Hochschulen
Das 2G-Optionsmodell für Präsenzveranstaltungen an Hochschulen wird ergänzt: Für Studierende, die keinen 2G-Nachweis erbringen, muss die Teilnahme am Lehrbetrieb seitens der Hochschulen in digitaler Form ermöglicht werden.
Alle genannten Änderungen gelten vorerst bis 30. Dezember, sollen jedoch bis zum 13. Januar verlängert werden – eventuell, je nach Situation auch in angepasster Form. Wir werden darüber berichten.