Völkerrechtler: Nordkoreaner in Ukraine rechtfertigen Nato-Einsatz
Nach Einschätzung von Völkerrechtlern würde eine Beteiligung nordkoreanischer Soldaten an Kampfhandlungen in der Ukraine ein militärisches Eingreifen des Westens rechtfertigen.
„Artikel 51 der UN-Charta räumt gegen einen bewaffneten Angriff auch ohne Ermächtigung durch den Sicherheitsrat das `naturgegebene` Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung ein“, sagte der Hamburger Völkerrechtler Markus Kotzur dem „Handelsblatt“.
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