Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Karpenstein, hat die Forderung von Linksparteichef Jan van Aken nach einem eigenen Vorschlagsrecht für Richter am Bundesverfassungsgericht kritisiert.
„Das Grundgesetz und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht sehen ein Richterwahlverfahren vor, das die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts gewährleisten soll“, sagte Karpenstein dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
„Es zielt auf einen breiten Konsens der beiden Wahlorgane Bundestag und Bundesrat ab, nicht jedoch auf öffentlichen Streit über angeblich bestehende Veto- und Vorschlagsrechte.