Jobcenter-Termine dürfen aus „religiösen Gründen“ abgesagt werden

Bürgergeld-Empfänger dürfen ab sofort Jobcenter-Termine auch aus religiösen Gründen absagen.

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AWO Sulzbach

Das berichtet „Bild“ unter Berufung auf eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach müssen die Jobcenter Melde-Termine verschieben, wenn der Arbeitslose „glaubhaft vorträgt, an einem vorgesehenen Termin aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein“.

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Dazu zählt die BA unter anderem „religiöse Feiertage, die den Religionsangehörigen bestimmte Verhaltensweisen auferlegen/vorgeben“, die sie am Besuch des Jobcenters hindern könnten. Das Arbeitsministerium hat die neue Weisung auf den Weg gebracht. Eine Sprecherin sagte „Bild“: „Hierdurch wird der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Religionsausübung im Rahmen des Bürgergeldes angemessen Rechnung getragen.“




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