SPD drängt auf Ablehnung von AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze

Die SPD verlangt von der Union in einer künftigen Koalition eine gemeinsame Ablehnung von AfD-Kandidaten für den Vorsitz von Bundestagsausschüssen. "Als zukünftige Koalitionspartner stimmen wir uns in sämtlichen Fragen gemeinsam ab", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese der "Bild" (Freitagausgabe).

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Die SPD verlangt von der Union in einer künftigen Koalition eine gemeinsame Ablehnung von AfD-Kandidaten für den Vorsitz von Bundestagsausschüssen.

„Als zukünftige Koalitionspartner stimmen wir uns in sämtlichen Fragen gemeinsam ab“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese der „Bild“ (Freitagausgabe). „Das gilt auch dafür, wie wir mit AfD-Kandidaten als Ausschussvorsitzenden umgehen. Das mag Jens Spahn passen oder nicht. Ist aber so.“

SPD-Generalsekretär Matthias Miersch machte deutlich, dass die SPD von der Union eine gemeinsame Ablehnung von AfD-Kandidaten für den Vorsitz von Bundestagsausschüssen erwartet. „Ich kann mir nicht vorstellen, einen Abgeordneten der AfD zum Vorsitzenden eines Bundestagsausschusses zu wählen. Einer Partei, die unsere Demokratie systematisch angreift, werde ich keine herausgehobene Rolle im Parlament zubilligen“, sagte Miersch. „Ich erwarte, dass die künftige Koalition diesen Grundsatz teilt und klar Haltung zeigt.“

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Unions-Fraktionsvize Jens Spahn (CDU) hatte zuvor gefordert, mit der AfD „wie mit jeder anderen Oppositionspartei auch“ umzugehen. Als zweitstärkste Fraktion stehen der AfD mehrere Vorsitzposten für Bundestagsausschüsse zu, allerdings müssen ihre Kandidaten von einer Mehrheit der Abgeordneten im Ausschuss gewählt werden.

Die Frage, ob die Mitglieder des Bundestages auch AfD-Politikern zu Ausschussvorsitzenden wählen müssen, beschäftigte 2024 auch das Bundesverfassungsgericht. Die AfD-Fraktion sah sich in ihren Rechten auf Gleichbehandlung als Fraktion verletzt. Die Karlsruher Richter wiesen die Organklage der AfD-Fraktion allerdings ab. Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze bewegten sich im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie, argumentierten die Richter. Mit einer freien Wahl wäre es laut Bundesverfassungsgericht „unvereinbar, wenn eine Fraktion das Recht auf ein bestimmtes Wahlergebnis hätte“.


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