Experten zweifeln an Verfassungsmäßigkeit der Aktivrente

Die ab 2026 geplante "Aktivrente" und die damit verbundene steuerliche Besserstellung von Rentnern könnte nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetz verstoßen. "Die Aktivrente stellt eine Ungleichbehandlung dar", sagte DIW-Steuerexperte Stefan Bach der "Bild" (Samstagausgabe).

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Die ab 2026 geplante „Aktivrente“ und die damit verbundene steuerliche Besserstellung von Rentnern könnte nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit gegen das Grundgesetz verstoßen.

„Die Aktivrente stellt eine Ungleichbehandlung dar“, sagte DIW-Steuerexperte Stefan Bach der „Bild“ (Samstagausgabe). „Ich gehe davon aus, dass es Klagen geben wird. Und dass letztlich das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet.“ Bach erklärte, es gebe eine Möglichkeit, die steuerliche Bevorzugung der Rentner zu rechtfertigen, „wenn es darum geht, das Wachstum im Land zu stärken“.

Auch der Heidelberger Verfassungsrechtler Hanno Kube hält die Aktivrente für verfassungsrechtlich problematisch. „Steuerverfassungsrechtlich handelt es sich hier in der Tat um eine ganz wesentliche Ungleichbehandlung, die einen besonderen Rechtfertigungsgrund braucht.“ Eine wirtschaftspolitische Begründung, etwa der Anreiz zur Weiterarbeit im Alter, sei denkbar.

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Doch es bestünden Zweifel. „Insbesondere kann es zu erheblichen Mitnahmeeffekten kommen“, sagte Kube. Zudem werfe die neue Regelung Fragen zum Verhältnis zum steuerlichen Grundfreibetrag auf.


Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.




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