Bundestag erlaubt Videoverhandlungen an Zivilgerichten

In der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten soll künftig häufiger Videokonferenztechnik eingesetzt werden.

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Das hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der Ampelfraktionen sowie der Linksfraktion beschlossen. Mit dem Gesetz soll häufiger auf die physische Präsenz an einem bestimmten Ort verzichtet werden.

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Glasfaser in Sulzbach

Außerdem sollen Sitzungen künftig auch in Videoform protokolliert werden können, wenn dies Bundesländer wünschen. Auch vollvirtuelle Videoverhandlungen sollen erprobt werden.




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