Bisher sechs Klagen gegen Zurückweisungen von Asylbewerbern

Insgesamt gibt es bisher sechs Klagen von Asylbewerbern gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze.

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Insgesamt gibt es bisher sechs Klagen von Asylbewerbern gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des „Stern“ hervor.

Im Mai hatten drei Somalier erfolgreich gegen ihre Zurückweisung vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte nun mit: „Es sind zum jetzigen Zeitpunkt drei weitere gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Asylsuchenden anhängig.“

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte damals unter anderem eine zu schlechte Begründung der Zurückweisungen angemahnt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte danach Nachbesserungen versprochen. Diese will das Ministerium aber erst vor Gericht liefern. Ein Sprecher erklärte: Die „Begründung für die Inanspruchnahme des Art. 72 AEUV werden wir im Hauptsacheverfahren beibringen.“

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Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm, sagte dem „Stern“ dazu: „In unserem Rechtsstaat ist es selbstverständlich, dass Gerichte angerufen werden können.“ Dies sei bei den Zurückweisungen zu erwarten gewesen. „Es handelt sich aber um eine grundsätzliche europarechtliche Frage, die dann auch nur vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden kann“, sagte Throm.

Konstantin von Notz, Vize-Fraktionschef der Grünen, kritisierte dagegen: „Bis heute kann das federführende Haus maßgebliche Fragen nicht beantworten.“ Dessen Rechtsauffassung sei „abwegig“, sagte von Notz dem „Stern“. „Mit Nachdruck fordern wir Innenminister Dobrindt noch einmal dazu auf, von den Zurückweisungen Abstand zu nehmen und die versprochenen, längst überfälligen Begründungen der Maßnahmen nachzuliefern.“


Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.




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