Vor ca. zwei Wochen gab das Amtsgericht Düsseldorf zeitgleich zur Anklageerhebung gegen Ex-Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder (Stationen u.a. Borussia Dortmund, Schalke 04, Real Madrid) eine Pressemitteilung veröffentlicht, aus der unter anderem der Tatvorwurf und der vollständige Name des Ex-Profis hervorging.
Dagegen wollten – wieder einmal – Metzelders Anwälte vorgehen und drangen auf die Löschung des Eintrags.
Das Verwaltungsgericht entschied nun: Die Pressemitteilung muss nicht gelöscht werden.
Aus der Entscheidung des Gerichts geht ein weiteres Detail hervor: Metzelder legte laut der Erklärung sogar ein Geständnis ab.
Wörtlich heißt es in dem unten belegten Schreiben: „Das in der Anklageschrift vom 27. August 2020 wiedergegebene Ermittlungsergebnis beruhte u.a. auf der geständigen Einlassung des Antragstellers, der Aussage einer Zeugin sowie sichergestellten Bilddateien.“
Und weiter: „Mit diesem Bestand an Beweistatsachen hatte sich der Tatverdacht mit Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens folglich so weit erhärtet, dass eine Nennung des ohnehin schon durch die Medienberichterstattung bekannten Namens auch unter diesem Gesichtspunkt erfolgen durfte.“
Damit ging der Plan Metzelders, seinen Namen reinzuwaschen, gründlich nach hinten los. Seit über einem Jahr sind die Vorwürfe bekannt, seitdem klagte Metzelder gegen jeden, der ihn in die „kinderpornografische Ecke“ drängen wollte. Auch jetzt versuchten Metzelders Anwälte, Einfluss zu nehmen und scheiterten krachend.
Metzelder war beispielsweise Botschafter der Fußball-WM 2006, gilt als bekannter Fußballspieler, Gründer einer Sportmarketing Agentur und wollte einen Fußballlehrerschein machen.
Mit der Entscheidung darf (vorerst) auch zukünftig darüber berichtet werden, ob die Anklage gegen Metzelder zugelassen wird oder nicht. Das öffentliche Interesse habe in diesem Fall Vorrang.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Am Oberverwaltungsgericht kann Metzelders Anwalt Beschwerde einreichen.
Ob Metzelder alle ihm vorgeworfenen Taten gestanden hat oder nur Teile, geht aus dem Beschluss nicht hervor.
Laut Staatsanwaltschaft wurden auf Metzelders Handy 297 Kinder- und Jugendpornografische Dateien entdeckt. Zwischen 9. Juli und 1. September soll Metzelder über Whatsapp einer Zeugin zehn, einer weiteren 16 Bilddateien und zwei Videodateien gesendet haben. Einer dritten Zeugin soll eine Bilddatei gesendet worden sein.
Unabhängig der im Raum stehenden Vorwürfe gilt für Metzelder bis zu einer rechtskräfigten Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.
Die gesamte Begründung des Verwaltungsgerichts können Sie hier nachlesen
Bildquellen
- Christoph Metzelder: Alex Gottschalk/DeFodi.de