Bundeskanzlerin Angela Merkel in die Ministerpräsidentin sprachen in einer Videokonferenz über die zukünftige Linie in der Corona-Politik.
Groß waren die Hoffnungen auf eine gemeinsame Linie, doch am Ende siegte erneut der Föderalismus – zumindest in einigen Punkten.
Keine einheitliche Regelung für private Feiern
Bund und Länder konnten sich beispielsweise nicht auf eine bundesweit geltende Regelung für private Feiern einigen – einer der Forderungen von Kanzlerin Merkel besagte, private Feiern auf 25 Personen zu begrenzen. Diese Regelung wurde von den Länderchefs gekippt. Stattdessen wurde nun aufgerufen, „in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feiern notwendig und vertretbar sind“.
Am Ende entscheiden also weiterhin die Länder und Ordnungsämter lokal vor Ort.
Einigung bei kostenlosen Corona-Tests für „Nicht-Risikogebiet-Einreisende“
Bereits am Morgen haben sich die Länderchefs und das Kanzleramt darauf geeinigt, das ab 15. September keine kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus „Nicht-Risikogebieten“ angeboten werden.
Wer aus einem Risikogebiet einreist, soll frühstens ab dem fünften Tag nach Rückkehr einen Test durchführen können – ob dieser kostenlos bleibt, ist ungeklärt. Diese Regelung soll ab 01.10.2020 in Kraft treten.
Gleichzeitig kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) an, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht mehr entschädigt werden, wenn die Quarantäne aufgrund einer „vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet“ erforderlich ist. Dies bedeutet: Reisende, die wissentlich in ein Risikogebiet fahren, um dort Urlaub zu machen und im Anschluss in Quarantäne müssen, ob nur fünf Tage oder bei einem positiven Test vierzehn, müssen mit Einkommenseinbußen rechnen.
Hierfür braucht es zuvor eine Gesetzesänderung – aktuell ist dies im Infektionsschutzgesetz nicht vorgesehen.
Verstöße gegen Maskenpflicht
Bei den Verstößen gegen die Maskenpflicht soll ein Bußgeld von nun mindestens 50 Euro erhoben werden. Der Vorschlag eines „Mindestbußgeldes“ stammte ebenfalls von der Kanzlerin, um einen Flickenteppich zu vermeiden. Außerdem soll das Bußgeld nicht nur bei Verstößen in Bus und Bahn, sondern allgemein, gelten.
Am Ende bleibt es bei einem solchen: Bayern hält an Strafen in Höhe von 250 Euro fest, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haselhoff (CDU) lehnte den Vorschlag ab.
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden und teilte in Bezug auf die Maskenverstöße mit: „Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Geldbußen in Höhe von 50 Euro rechnen.“
Einigung bei Großveranstaltungen – ausgesetzt bis Jahresende
Einigkeit herrschte wieder beim Thema Großveranstaltungen. Diese sind bis mindestens Ende Dezember 2020 ausgesetzt unter untersagt. Dazu gehören etwa Volksfeste, größere Konzerte, Festivals, Schützenfeste und ähnliches. Ausnahmen können in Regionen mit geringer Infektionszahl gemacht werden.
Bis Ende Oktober müssen auch die Fußballstadien – mindestens – leer bleiben. Ab November könnten dann erste Zuschauer wieder zugelassen werden.
Eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staats- und Senatskanzleien soll unterdessen einen Vorschlag erarbeiten, wie mit Zuschauern bei Sportveranstaltungen umgegangen werden soll.
Positiv: Gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Kinderkrankengeld werden fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes bekommen, Alleinerziehende zehn.
Weiterhin soll ein Sofortprogramm über 500 Millionen Euro die Digitalisierung in Schulen vorantreiben.
Mehrwertsteuersenkung wird nicht verlängert
Einer Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung über das Jahresende hinaus hat die Kanzlerin eine Absage erteilt. Die Senkung der Mehrwertsteuer ende am 31. Dezember 2020. Danach könnten sich die Bürger auf die Senkung der Solidaritätszuschlages freuen, dieser soll für 90 Prozent der Zahler abgeschafft werden. Auch verwies Merkel auf die Erhöhung des Kindergeldes.