Die Verfügungen besagen, dass die Anzahl von Gästen bei privaten Feierlichkeiten im öffentlichen Raum auf 25, im privaten Raum auf 15 begrenzt ist. Auf diese Werte hatten sich die Vertreter von Bund und Ländern am Mittwoch geeinigt.
Des Weiteren ist der Ausschank und die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken in Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Bars, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und Eiscafés in der Zeit zwischen 0 Uhr und 6 Uhr untersagt. Dies betrifft auch andere Verkaufsstätten, insbesondere Tankstellen und Kioske.
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo und Saarbrückens Oberbürgermeister Uwe Conradt appellieren gemeinsam an die Bürgerinnen und Bürger im Regionalverband, die bestehenden Abstands- und Hygieneregeln konsequent zu beachten: „Der Corona-Zug hat rasant Fahrt aufgenommen und es kommt darauf an, ihn jetzt zu bremsen. Das geht aber nur, wenn alle Menschen mitmachen und dazu beitragen, die Infektionsketten zu unterbrechen“.
Weitere Maßnahmen bei steigenden Infektionszahlen
Sollten die Sars-Cov-2-Infektionszahlen in den kommenden Tagen über den Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen im Regionalverband steigen, würden die Maßnahmen nochmals verschärft und ergänzt.
Die neue Verfügung tritt am Samstag, 17. Oktober 2020, ab 0 Uhr in Kraft und ist für alle Bürgerinnen und Bürger auf den Internetseiten des Regionalverbandes und der Landeshauptstadt Saarbrücken abrufbar: Link zur Allgemeinverfügung