Dies hatte zuvor bereits die stellvertretende Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) gefordert. Für beide ist klar: Das Beherbergungsverbot hat sich nicht bewährt. Damit entfällt ab Freitag, 16. Oktober für Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der Übernachtung im Saarland einen negativen Corona-Test vorzulegen. Gleichwohl appelliert die Landesregierung, von nicht notwendigen Reisen abzusehen.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Das Beherbergungsverbot ist überholt, da es aus jetziger Sicht nicht mehr dazu beiträgt, das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen. Das Risiko einer Ansteckung bei einer Übernachtung in einem Hotel unter Einhaltung der Hygienekonzepte stellt sich deutlich geringer dar als in anderen Bereichen. Zudem laufen wir Gefahr, unnötig unsere Testkapazitäten an der falschen Stelle zu belasten. Es ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Denn mittlerweile sind im Gegensatz zum Sommer, als es nur wenige Hotspots innerhalb Deutschlands gab, Millionen Bürger davon betroffen.“
Hans zeigte sich in seinem Statement auf der Social Media Plattform Facebook „grundsätzlich zufrieden“ mit den Beschlüssen der Konferenz.
Er begrüßte die Entscheidung, bereits ab einer Inzidenz von 35 Maßnahmen einzuleiten. Hans sagte, dass oftmals binnen eines Tages ein Sprung von 35 auf über 50 geschehen könne und daher es richtig sei, frühestmöglich Maßnahmen zu ergreifen.
Der Ministerpräsident: „Wir haben uns deshalb darauf verständigt, anders als bisher nun bereits bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 kontakt- und infektionsreduzierende Maßnahmen ergreifen. Sie werden weiter verschärft ab einer Inzidenz von 50 und im Falle, dass diese Maßnahmen ihre Wirkung verfehlen“.
Zukünftig werden auch im Saarland bereits ab einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen härtere Maßnahmen getroffen.
Das Statement des Ministerpräsidenten
So soll die Maskenpflicht ab einer Inzidenz von 35 ausgeweitet werden. Dies betreffen Bereiche im „öffentlichen Leben, wo viele Menschen aufeinandertreffen“. Ebenso soll die Veranstaltungskapazität ab dieser Inzidenz um etwa die Hälfte reduziert werden.
Im privaten Bereich wird die Zahl der Teilnehmer, so der Ministerpräsident weiter, im Falle der Ausweisung eines Risikogebiets (Inzidenz 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen) reduziert. Dann sollen nur noch zehn Personen zusammenkommen dürfen.
Senkt sich das Infektionsgeschehen dann innerhalb zehn Tagen nicht ab, sei eine weitere Beschränkung auf nur noch fünf Personen möglich.
Bund und Länder beschlossen weiterhin eine Sperrstunde ab 23 Uhr für Restaurants und Kneipen in Regionen mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
„Unser Ziel ist das Aufrechterhalten der wesentlichen Strukturen unserer Gesellschaft: Gesundheitswesen, Schule, Betreuung und weite Teile der Wirtschaft. Gleichzeitig wollen wir noch gezielter den Wirtschaftsbereichen helfen, die auch in den kommenden Wochen erhebliche Einschränkungen hinnehmen müssen. Ich bin dankbar, dass der Bund die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen verbessern will“, so Hans. „Wir alle können und müssen unseren Beitrag dazu leisten – durch die Einhaltung der AHA+A+L-Regeln und indem wir regelmäßig unser eigenes Verhalten kritisch hinterfragen“.
Bildquellen
- Tobias Hans Statement: Facebook-Livestream