Eine Routinekontrolle des Bundesamt für Güterverkehr wurde einem 50jährigen LKW-Fahrer aus Belgien zum Verhängnis: Seine Fahrerlaubnis war vor wenigen Tagen abgelaufen …
Nach Sichtung des nationalen Führerscheins war klar: Die für den Sattelzug des Mannes erforderliche Fahrerlaubnis war, wenn auch nur wenige Tage, abgelaufen. Nach den Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung darf er nämlich mit seinem nationalen Führerschein nur im Rahmen seiner nationalen Berechtigung Fahrzeuge führen.
Die Erklärung
Einfach ausgedrückt bedeutet dies: Ist die Fahrerlaubnis – in diesem Fall in Belgien – abgelaufen, gilt dies auch für Deutschland.
Es handelt sich hierbei um eine spezielle Regelung, die in Deutschland nur ausländische Fahrer betrifft, aber ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Ländern.
Aus diesem Grund empfiehlt die Polizei vor Fahrtantritt ins Ausland zu prüfen, ob die Fahrerlaubnis noch gültig ist.
Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass nur noch die ab 2013 erworbenen Fahrerlaubnisse für die verschiedenen Motorrad- und PKW-Klassen, sowie für Zugfahrzeuge unbefristet erteilt werden.
Für alle anderen Fahrzeuge (LKW und Busse) ist die ab diesem Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis auf maximal 5 Jahre befristet. Für zuvor erworbenen Fahrerlaubnisse gelten andere Regelungen.
Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis kann der Inhaber eines Kartenführerscheines allerdings leicht prüfen. Die Rückseite gibt nicht nur Auskunft, wann eine bestimmte Fahrerlaubnis erteilt wurde, sondern auch, bis wann sie gilt.
Eine Prüfung lohnt sich, insbesondere vor Antritt einer Fahrt ins Ausland, ob beruflich oder privat als Urlauber.