Grundsteuer-Hebesätze bleiben gleich

Der Stadtrat Friedrichsthal hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt, die Hebesätze für das Jahr 2025 nicht rückwirkend zum 1. Januar anzupassen.

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Bereits im November 2024 hatte der Stadtrat die Hebesätze zunächst unverändert beschlossen, jedoch eine mögliche rückwirkende Anpassung bis zum 30. Juni 2025 in Aussicht gestellt – abhängig vom Verlauf der Grundsteuerreform.

Diese gestaltet sich in der Umsetzung jedoch schwierig: Rund 300 Grundsteuerbescheide des Finanzamts fehlen noch, einige der bereits eingegangenen sind fehlerhaft oder unvollständig und erfordern manuelle Nachbearbeitung. Zudem ist unklar, wie viele Bescheide auf Schätzungen beruhen, was zu weiteren Änderungen führen könnte. Auch laufende Widerspruchsverfahren erschweren eine verlässliche Planung.

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Hinzu kommt eine angespannte Personalsituation in der Verwaltung: Eine einzige Sachbearbeiterin betreut neben der Grundsteuer auch weitere Steuerarten wie Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer. Parallel läuft die Digitalisierung der Gewerbesteuer, die zusätzliche Kapazitäten bindet.

Nach aktuellem Stand liegen die erwarteten Einnahmen aus der Grundsteuer etwa 85.000 € unter dem Vorjahreswert – bei rund 300 noch ausstehenden Bescheiden. Da die Datengrundlage damit nicht belastbar ist, empfahl die Verwaltung, auf eine rückwirkende Änderung der Hebesätze zu verzichten. Dieser Empfehlung folgte der Stadtrat einstimmig.




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