Die Grünen-Bundestagsfraktion beklagt sich über die schleppende Beantwortung ihrer Fragen zu den neu eingeführten Grenzkontrollen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).
Mehrere Abgeordnete hatten fast 20 Fragen zu Umfang, Kosten und rechtlicher Grundlage für die intensiveren Kontrollen an den deutschen Grenzen gestellt. Dobrindts Haus beantwortete einige Fragen erst drei Tage später als vereinbart. Die letzte Antwort, für die eine Frist bis Dienstag besetzt war, traf erst am Freitagnachmittag bei den Grünen ein.
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz ist verärgert – er sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Offenbar fällt es Minister Dobrindt und seinem Haus extrem schwer, auf naheliegende, vielfach auch öffentlich diskutierte Fragen zu antworten. Während andere Häuser innerhalb der vorgegebenen, einwöchigen Frist antworteten, blieben zahlreiche an das Bundesministerium des Innern gerichtete Fragen unbeantwortet.“
Während der Regierungsbefragung am Mittwoch sagte Dobrindt im Plenum des Bundestags, sein Haus habe die Abgeordneten um sogenannte „Fristverzichtsbitten“ gebeten. „Dies ist jedoch nicht geschehen. Trotz mehrfacher Nachfragen wurde den Abgeordneten auch keine Begründung für die teils tagelange Verspätung gegeben“, so von Notz.
Man habe „Verständnis dafür, dass sich gerade am Anfang einer Wahlperiode Dinge erst einspielen müssen“, sagte der Grünen-Fraktionsvize. „Gleichzeitig ist es eine Selbstverständlichkeit, dass das parlamentarische Fragerecht als zentrales Instrument der Kontrolle von Regierungshandeln durch die Opposition beachtet wird.“
Die Antworten auf die noch offenen Fragen, über die das RND berichtet, sind oft eher vage gehalten – mit einzelnen Ausnahmen. Das Innenministerium räumte ein, dass nicht nur die zuständigen Abteilungen im Ressort, sondern auch die Bundespolizei selbst an der Ausarbeitung der Begründung für die Zurückweisungen von Asylbewerbern beteiligt war. In der Antwort auf eine weitere Frage wird ohne weitere Vertiefung geschrieben: „Die Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Unions- und Völkerrecht.“
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