Innenministerium bei Asylverfahren in Drittstaaten zurückhaltend

Das Bundesinnenministerium zeigt sich in seinem am Sonntag veröffentlichten Abschlussbericht über Asylverfahren in Drittstaaten zurückhaltend. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, dass Kooperationen mit Drittstaaten ein weiterer Baustein sein könnten, um "irreguläre Migration" zu begrenzen.

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Das Bundesinnenministerium zeigt sich in seinem am Sonntag veröffentlichten Abschlussbericht über Asylverfahren in Drittstaaten zurückhaltend.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, dass Kooperationen mit Drittstaaten ein weiterer Baustein sein könnten, um „irreguläre Migration“ zu begrenzen. Sie wies jedoch darauf hin, dass die Erfahrungen in Großbritannien gezeigt hätten, dass solche Versuche „immense Kosten“ verursachen und scheitern könnten. Der Abschlussbericht betone die Notwendigkeit eines eng abgestimmten Vorgehens der Europäischen Union bei Kooperationen mit Drittstaaten.

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Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung der Drittstaatenmodelle umfangreiche Rechtsänderungen erfordern würde. Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem sehe ein sicheres Drittstaatenkonzept vor, das jedoch an das Vorliegen eines Verbindungselements zwischen dem Asylantragsteller und dem Drittstaat geknüpft sei. Auch bei Streichung dieses Verbindungselements bestünden weiterhin hohe rechtliche Anforderungen. Zudem müssten sich Drittstaaten finden, die zu einer solchen Zusammenarbeit bereit wären, was derzeit ungewiss erscheine.


Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.




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