Die Gemeindekasse Quierschied macht darauf aufmerksam,
daß zum 15.05.2022
die 2. Rate der Grundsteuern, Hundesteuern, Wasser und Kanalgebühren etc. fällig werden.
An alle Abgabepflichtigen, die sich noch nicht für das bequeme Bankeinzugsverfahren entschieden haben, ergeht die Bitte, die fälligen Beträge rechtzeitig auf eines der Konten der Gemeindekasse Quierschied zu überweisen. Bei Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandates ist die Angabe des Kassenzeichens dringend erforderlich.
Die 2. Rate kann noch abgebucht werden, wenn das Formular bis 10.05.2022 bei der Gemeindekasse vorliegt.
Maßgebend für Ihre termingerechte Zahlung ist nicht das Datum Ihrer Überweisung, sondern das Datum des Zahlungseinganges bei der Gemeindekasse Quierschied. Sollten Sie verschiedene Zahlungen auf einem Überweisungsvordruck zusammenfassen, so ist die Angabe aller Verwendungszwecke unbedingt erforderlich.
Dadurch ist gewährleistet, daß Fehlbuchungen und daraus resultierende Kosten durch spätere Mahnungen
vermieden werden.
Nach dem Steuertermin ist die Gemeindekasse Quierschied gesetzlich verpflichtet, die Rückstände nach den Bestimmungen des Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes gebührenpflichtig abzumahnen und erforderlichenfalls anschließend zwangsweise beizutreiben.
Quelle: Gemeinde Quierschied
Bildquellen
- Aktuelles aus Quierschied: Sebastian Zenner