Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und damit verbundenen Belastung des Gesundheitssystems beschloss der saarländische Ministerrat erneut strengere Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus. Davon betroffen ist auch der Hallenbad- und Saunabetrieb des Stadtbades Friedrichsthal
Daher gilt seit 02.12.2021 die „2G-Plus-Regelung“ im Hallenbad und der Sauna Friedrichsthal. Zutritt erhält daher nur noch, wer über einen vollständigen Impfschutz oder die Genesung vom Corona-Virus nachweisen kann und gleichzeitiger Vorlage eines gültigen Corona-Schnelltests.
Ein negativer Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von 48 Stunden.
Ausnahmen bestehen jeweils für Personen mit medizinischer Kontraindikation, für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an den Testungen in der schule oder der KiTa teilnehmen.
Im Eingangs- und Kassenbereich gilt Maskenpflicht.
Bildquellen
- Hallenbad Friedrichsthal: Bäderbetrieb Friedrichsthal