Es ist davon auszugehen, dass sich menschliche Einflüsse und die Folgen des Klimawandels in den kommenden Jahren immer stärker auch auf die Intensität und Häufigkeit von Hochwasser auswirken dürften. Der wirksamste Weg zur Vermeidung von Hochwasserschäden ist deshalb, im Rahmen der Vorsorge Schadenspotenziale in überschwemmungsgefährdenden Bereichen nicht mehr entstehen zu lassen. Deshalb fordert der Bundesgesetzgeber dazu auf, Gebiete, in denen ein Hochwasser statistisch mindestens einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmungsgebiete auszuweisen.
Zum 14. Januar 2021 erfolgte nun die Bekanntmachung der Verbindlichkeit zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Nebengewässer der Blies im Amtsblatt des Saarlandes Teil II. Mit der vorliegenden Bekanntmachung nach § 79 Abs. 2 SWG gelten die in den Karten der Wasserbehörde dargestellten Gebiete der Nebengewässer der Blies als festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Die Überschwemmungsgebietskarten sind ab sofort beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sowie bei der Planungsabteilung der Kreisstadt St. Wendel einsehbar.
Zusätzlich sind sie beim GeoPortal Saarland auf der folgenden Internetseite abrufbar:
http://geoportal.saarland.de/gdz4190.
Ausführliche Informationen für betroffene Anlieger bietet eine Broschüre des saarländischen Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Sie ist über die Homepage der Kreisstadt St. Wendel abrufbar:
Bilder: Stadt St. Wendel
Transparenzhinweis:
Bei dem Bericht handelt es sich um eine unbearbeitete Pressemeldung der Stadt St. Wendel.