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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Niedrigwassersituation in den Fließgewässern weist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) darauf hin, dass die Entnahme von Wasser aus Bächen und Flüssen, z.B. zu Bewässerungszwecken, im Rahmen des Gemeingebrauchs nach § 22 Abs. 1 Saarländisches Wassergesetz (SWG) i.V.m. § 25 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) lediglich mittels Schöpfen mit Handgefäßen zulässig ist.

Über die Wasserversorgung in Friedrichsthal machen sich nur wenige Menschen Gedanken. Meist ist es erst soweit, wenn irgendetwas nicht nach „Plan“ läuft, wie z.B. die Meldung vor einigen Wochen, dass das Friedrichsthaler Wasser „gechlort“ werden musste. Wir werfen einen Blick auf die Herkunft unseres Wassers, dass aus dem Wasserwerk Spiesermühltal stammt.