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Seit dem Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshof im vergangenen Jahr sind zahlreiche Geschwindigkeitsmesseinrichtungen des Herstellers Jenoptik deaktiviert. Wann die Geräte wieder einsatzfähig sind, ist unklar. Auch Friedrichsthal ist betroffen.

Das „Blitzer-Urteil“ des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs lässt zahlreiche Menschen „jubeln“: Messungen, die mit dem Typ „TraffiStar S350“ von Jenoptik durchgeführt werden, sind nicht verwertbar. Jenoptik kritisierte das Urteil auf unsere Nachfrage scharf. Bis zum Softwareupdate des Herstellers wird in Friedrichsthal nicht mehr geblitzt.

Das Saarländische Verfassungsgericht hat entschieden, dass Messungen mit dem Blitzer „Traffistar S350“ von Jenoptik nicht verwertbar sind, da das Gerät nicht alle Messdaten speichert. So sei keine korrekte Prüfung nachträglich möglich. Der Traffistar S350 wird nicht nur in stationären „Säulen“ eingesetzt, sondern auch in mobilen „Blitzeranhängern“.