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In der regnerischen Herbstzeit können rutschige Straßen und Gehwege schnell zur Gefahr für Fußgänger werden. Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass Hauseigentümerinnen und -eigentümer laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet sind, Straßen und Gehwege vor ihren Häusern von Herbstlaub zu befreien.