Das Robert-Koch-Institut hat das Département Moselle bereits als Virusvarianten-Gebietgekennzeichnet. Der Grenzübertritt ist weiterhin möglich.
Ab Dienstag muss für einen Grenzübertritt nach Deutschland aus dem Département Moselle kommend ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden, der nicht älter als 48 Stunden alt ist. Dies gilt aktuell auch für Berufspendler.
Dies kann ein PCR-Test sein, aber auch ein Schnelltest werde akzeptiert.
Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen dürfen ab Dienstag durch die Neuregelung keine Passagiere nach Deutschland befördern, davon ausgenommen sind deutsche Staatsbürger sowie in Deutschland lebende Ausländer.
Der Warenverkehr soll nicht beeinträchtigt werden. Stationäre Grenzkontrollen an der der Grenze zu Frankreich soll es nicht geben.
„In diesen ganzen Überlegungen stehen bis zur Stunde Grenzkontrollen nicht zur Diskussion„, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bereits am Freitag.
Franzosen rüsten verbal auf
Der französische Europa-Staatssekretär Clément Beaune bedauert die Entscheidung. Man habe die Maßnahmen im Kampf gegen das Virus verschärft. Der Präsident der Region Grand Est, Jean Rottner nannte das Vorgehen „brutal“ und „einseitig“. Dem Sender Franceinfo sagte er, man habe den Eindruck einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden gehabt.
Frankreich hatte bereits am 25. Februar einseitige Verschärfungen und Grenzkontrollen durchgesetzt. Ab Morgen dürfen Personen aus Deutschland nur noch mit negativem PCR-Test nach Frankreich einreisen. Die Maßnahmen Deutschlands sind damit strenger als die von Frankreich getroffenen. Frankreich hat Berufspendler aus der Regelung ausgenommen, Deutschland nicht.
Bereits nach Verkündung der französischen Maßnahmen war davon auszugehen, dass auch Deutschland die Maßnahmen zum angrenzenden Nachbarn, bei dem sich die südafrikanische Variante stark ausbreitet, verstärken wird. Auf Regio-Journal-Nachfrage antwortete die saarländische Staatkanzlei: „Ebenso muss nun auf deutscher Seite über die reziproke Umsetzung der französischen Regelungen entschieden werden“. Es käme voraussichtlich auch zu einer Test- und Nachweispflicht für nicht beruflich bedingte Einreisen nach Deutschland, so die Staatskanzlei weiter.
Diese Maßnahmen wurden jetzt getroffen.
Unterdessen funktioniert die französische Corona-Warn-App nicht mit dem europäischen Gateway, da man auf eine eigene, nationale Lösung, gesetzt hat. Somit ist eine grenzübergreifende Kontaktnachverfolgung mit der Warn-App nicht möglich. Diese würde bei der Nachverfolgung der Kontakte in Grenzregionen deutlich helfen können.