Der Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb-St. Ingbert (ABBS) informiert darüber, dass die Abfallgebührenbescheide erst nach dem endgültigen Beschluss in der Stadtratssitzung am 22. Februar erstellt und verschickt werden. Daher werden die Bürger gebeten, den Bescheid abzuwarten und nicht bereits vorab Zahlungen vorzunehmen. Nach Erhalt der Bescheide sind die Beträge zu den angegebenen Fälligkeiten zu begleichen.
Der Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb-St. Ingbert (ABBS) informiert darüber, dass die Abfallgebührenbescheide erst nach dem endgültigen Beschluss in der Stadtratssitzung am 22. Februar erstellt und verschickt werden.
Daher werden die Bürger gebeten, den Bescheid abzuwarten und nicht bereits vorab Zahlungen vorzunehmen. Nach Erhalt der Bescheide sind die Beträge zu den angegebenen Fälligkeiten zu begleichen.
Bildquellen
- St. Ingbert: Stadt St. Ingbert, Michael Haßdenteufel