Wenn dies nicht möglich ist und die berufliche Situation es erfordert, können Betroffene eine Notbetreuung beantragen. Dieses Angebot gilt für bestimmte Gruppen, die unsere tägliche Infrastruktur am Laufen halten, z. B. Gesundheitswesen, Polizei, ambulante und stationäre Pflegedienste u.s.w. Nähere Einzelheiten sind dem offiziellen Schreiben der Landesregierung und den Antragsformularen zu entnehmen.
Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare sind ab sofort auf der Homepage der Stadt St. Ingbert hinterlegt. Bitte das gesonderte Beiblatt der Stadt St. Ingbert beachten und der Anmeldung hinzufügen.
Das „Formular Notbetreuung“ und das Beiblatt müssen bis Montag, 16. März 2020 um 15 Uhr, bei der Kita oder Schule, die das Kind besucht, abgegeben werden.
Bildquellen
- Arbeitsstab 15.03.2020: Müller-Lang