Ab Samstag müssen Personen, die bereits eine Auffrisch-Impfung gegen Corona erhalten haben keinen zusätzlichen Test mehr vorlegen. Sie sind dann von der Testpflicht dort, wo die 2G-Plus-Regel gilt, befreit, etwa in Restaurants oder beim Friseur.
Ursprünglich hatte sich die Landesregierung bereits am Dienstag gemeinsam mit wissenschaftlichen Expertinnen und Experten auf eine umfangreichere Anpassung der 2G Plus Regelung verständigt, wollte mit der Veröffentlichung aber noch die Beratungen von Bund und Ländern am Donnerstag abwarten.
„Aufgrund neuer beunruhigender Erkenntnisse über Omikron hat der Ministerrat die Verordnung noch einmal angepasst, da die neuesten vorliegenden Daten darauf hindeuten, dass eine Grundimmunisierung nach zweifacher Impfung keinen ausreichenden Schutz vor der Infektion bieten könnte. Zudem wurde die Omikron-Variante am Donnerstag erstmals auch im Saarland nachgewiesen“, so die Landesregierung in ihrer Stellungnahme.
Was sich ab Samstag ändert
2G Plus
Als 2G-Plus-Nachweis gilt:
- ein Impfnachweis in Verbindung mit einem Nachweis über die erfolgte Auffrischungsimpfung
- ein Impf- oder Genesenennachweis in Verbindung mit einem Testnachweis
Teilnehmerzahl bei privaten Zusammenkünften und Veranstaltungen
Private Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind im privaten Wohnraum oder im eigenen Garten im Innenbereich auf 50 und im Außenbereich auf 200 Personen (geimpft oder genesen) begrenzt.
Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden (Großveranstaltungen) wird die Teilnehmerzahl im Außenbereich auf 30 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 15.000 Personen und im Innenbereich auf 30 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 5.000 Personen beschränkt.
Erweiterung des 2G-Bereichs
Die Saarländische Landesregierung erweitert den 2G-Bereich auf Bibliotheken. Ausgenommen davon bleiben universitäre Bibliotheken.
2G-Optionsmodell für Hochschulen
Die Einführung eines Optionsmodells ermöglicht es Hochschulen, neben der Anforderung eines 3G-Nachweises für den Präsenzunterricht auch einen 2G-Nachweis als Voraussetzung zur Teilnahme vorzusehen.
Ausnahmen für Minderjährige
Minderjährige Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder, die älter sind als sechs Jahre, sind während der bevorstehenden Weihnachtsferien auch ohne das Schul- bzw. Kitazertifikat mit Testnachweis von den 2G/2G-Plus-Regelungen ausgenommen – sie benötigen in dieser Zeit allerdings einen tagesaktuellen Test. Für Kinder unter sechs Jahren besteht weiterhin keine Nachweispflicht.
Die Regelungen gelten ab Samstag, 11. Dezember 2021.