„Angesichts der aktuellen Sturmwarnung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) stellt das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) den Schulbesuch in den kommenden Tagen frei“, heißt es in der Pressemeldung des Ministeriums.
Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens vom Unterricht, muss die Schule benachrichtigt werden.
In Abstimmung mit der Schulaufsicht und den für die Schülerbeförderung zuständigen Trägern vor Ort können auch die Schulen eigenständig entscheiden, ob es zur Gefahrenabwehr nötig ist, den Unterricht witterungsbedingt nicht stattfinden zu lassen. Eine solche Entscheidung wird den Eltern über die verabredeten Kommunikationswege weitergegeben. Grundsätzlich ist in diesen Fällen, sofern möglich und zumutbar, eine Notbetreuung zu gewährleisten.