Dies berichtet die saarländische Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot auf der Landespressekonferenz.
„Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung. Als Land stehen wir in der Verantwortung, dieses Recht auch einzulösen. Wir haben die Schulen am 13. März vorübergehend geschlossen, um die Verbreitung des Coronavirus‘ einzudämmen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern. Beide Ziele haben wir erreicht“, sagte Streichert-Clivot.
Die Bildungsministerin führte weiter aus, dass auch nach den Ferien noch Einschränkungen vorhanden sein werden. So sollen Lerninhalte, die jetzt zu kurz gekommen sind, nachzuholen und die derzeitige Corona-Phase aufzuarbeiten.
Man habe sich gegen die Anpassung von Lehrplänen entschieden.
Streichert-Clivot: „Stattdessen werden wir zu Beginn des neuen Schuljahres festlegen, welche Lerninhalte für die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 sowie der Abiturjahrgänge nicht prüfungsrelevant sein werden.“
Keine Schulschließungen
Wie die Bildungsministerin weiter ausführte, sollen auch im Falle von Corona-Infektionen die Schulen möglichst nicht geschlossen werden.
Für den Notfall sollen auch Möglichkeiten für einen Wechsel zwischen Präsenz- und Lernen von Zuhause geschaffen werden.
„Fest steht, dass es die bisher geltenden Abstandsregelungen im Corona-Regelbetrieb nach den Ferien nicht mehr geben wird. Ein Regelbetrieb mit Abstandsregelungen ist überhaupt nicht denkbar. Eine allgemeine Maskenpflicht an den Schulen wird es ebenfalls nicht geben. Gegen eine solche Pflicht sprechen nicht nur pädagogische Gründe. Sie wäre im Hochsommer insbesondere für Kinder und Jugendliche eine nicht zumutbare Belastung. Der Regelbetrieb muss kindgerecht sein. Ein freiwilliges Tragen der Masken steht aber allen offen.“ So die Bildungsministerin weiter.
Gleichzeitig schränkt sie ein: „Wichtige und wirksame Hygieneregeln und -maßnahmen wird es aber natürlich weiter geben. Um die Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten zu erleichtern und zu verhindern, dass die Gesundheitsämter erneut ganze Schulstandorte schließen müssen, werden wir empfehlen, die Schülerinnen und Schüler nach Jahrgangsstufen in Gruppen aufzuteilen. Diese Gruppen sollen sich möglichst wenig durchmischen. Ausnahmen im Sinne der geltenden Stundentafel sind beim Fachunterricht möglich. Das ist ein flexiblerer Ansatz, mit dem wir berücksichtigen, dass Schülerinnen und Schüler auch in Alltagssituationen außerhalb der Schule Kontakt mit anderen Menschen haben – wie ihre Lehrkräfte auch.“
Corona-bedingte Lehrkräftereserve
Mit dem Nachtragshaushalt wird eine zusätzliche Corona-bedingte mobile Lehrkräftereserve mit bis zu 100 Vollzeitstellen geschaffen, um lokale Personalengpässe kurzfristig auffangen zu können. Für den Doppelhaushalt 2020/21 hat das MBK weiteren Personalbedarf angemeldet. In den nächsten Jahren werden rund 300 Lehrkräfte-Stellen mehr zur Verfügung stehen, als bisher geplant.
„Es ist vollkommen klar, dass wir darauf angewiesen sind, dass möglichst viele Lehrerinnen und Lehrer, die aktuell nicht in Präsenz arbeiten, nach den Ferien wieder vor den Klassen in unseren Schulen unterrichten. Umso wichtiger sind gute individuelle Schutzkonzepte für vulnerable Lehrkräfte und eine fundierte ärztliche Abklärung des tatsächlichen persönlichen Risikos. Ich freue mich, dass heute schon viele Lehrkräfte zurück in den Schulen sind, die nach den bestehenden Regelungen keinen Präsenzunterricht geben müssten. Das ist ein großartiger Einsatz“, so Streichert-Clivot.
Lehrer brauchen Attest – Schutzmaterialien werden gestellt
Nach den Sommerferien gilt wie gewohnt „Schulpflicht“, für Schüler und für Lehrer. Lehrer, die – aus welchen Gründen immer – nicht in die Schule kommen wollen, benötigen einen Attest.
Streichert-Clivot: „Klar ist, dass wir auch im Regelbetrieb in der Verantwortung stehen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz für unsere Beschäftigten sicherzustellen. Das ist sehr wichtig. Auch für sie haben wir eine Fürsorgepflicht. Deshalb wird es für Lehrkräfte bei Bedarf individuelle Schutzkonzepte geben. Dazu wird das Tragen von für den Eigenschutz geeigneter Schutzkleidung, also insbesondere Masken für den Eigenschutz oder sogenannte Face-Shields, gehören.„