Darüber berichtet der Saarländische Rundfunk und beruft sich auf Informationen der Staatsanwaltschaft.
Aktuell sollen 138 Verfahren gegen Beschuldigte laufen, der Schaden für den Steuerzahlen bei bis zu 760.000 Euro liegen.
Rund 150.000 Euro konnte die Staatsanwaltschaft sichern. Einige Beschuldigte hätten während der Ermittlungsverfahren die Gelder teilweise freiwillig zurückgezahlt, es habe aber auch Kontopfändungen gegeben.
Teilweise seien die Verfahren durch Strafanzeigen des Wirtschaftsministeriums, teilweise auch wegen sogenannter Geldwäscheverdachtsanzeigen von Banken eröffnet worden.
Nach SR-Angaben wurden bisher zwei Anklagen erhoben, gegen einen 45-jährigen Deutschen mit Wohnsitz in Frankreich wurde wegen Fluchtgefahr Untersuchungshaft angeordnet.
Er soll im März und April beim Wirtschaftsministerium insgesamt 9000 Euro beantragt haben und als Beruf „Versicherungen und Immobilien“ angegeben haben, was jedoch falsch war.
Bereits vor mehreren Wochen wurde ein 35-jähriger Saarbrücker zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt, da er in drei Bundesländern jeweils 9000 Euro beantragt und ausgezahlt bekommen hat. Der Angeklagte gestand die Tat.