Durch die starke Ausbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus wurden in den letzten Tagen zahlreiche Änderungen an der Gesetzgebung vorgenommen.
So wurde der sogenannte „Genesenenstatus“ nach einer Infektion mit Corona auf drei Monate verkürzt. Zuvor galt man sechs Monate als Genesen.
Das Robert-Koch-Institut begründet die Maßnahme mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. So schreibt das RKI auf seiner Internetseite: „Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben.“
Angeführt werden drei Studien. Außerdem kündigt das RKI an, diese Vorgaben regelmäßig an den Stand der Wissenschaft anzupassen.
Die saarländische Rechtsverordnung bezieht sich auf die Bundesgesetzgebung, weswegen diese Regelung auch im Saarland Anwendung findet.
Keine Ausnahmen mehr für Johnson & Johnson-geimpfte
Auch für „Janssen“-Geimpfte, auch als „Johnson & Johnson“-Impfstoff bekannt, gibt es Änderungen.
So gelten Menschen, die nach einer Impfung mit dem „Johnson & Johnson“-Impfstoff eine zweite mRNA-Impfung erhalten haben, nicht mehr als „geboostert“. Man gilt als „grundimmunisiert“.
Nach einer dritten Impfung, frühstens nach drei Monaten, gelten diese Personen als geboostert.
Dies vereinfacht die Regelung: Alle 2G- und 2G-Plus-Regelungen im Saarland gelten für jeden, der noch keine Auffrischimpfung erhalten haben. Zuvor gab es für Johnson & Johnson-geimpfte noch Ausnahmen.
Corona-Warn-App zeigt falschen Status an
Übrigens: Seit dem neusten Corona-Warn-App-Update wird der Impfstatus direkt über dem Zertifikat-QR-Code angezeigt.
Leider nicht bei geboosterten. Dort steht immer noch „2G“, nicht jedoch „2G+“. Auffrischimpfungen werden nach Angaben des Herstellers aktuell noch nicht berücksichtigt. Dies soll sich in einem kommenden Update ändern.