Mehrere Anfragen erreichten uns am Morgen: Geimpfte Personen mit Nachweis, beispielsweise die von den Impfzentren ausgegebenen Nachweiskarten mit Aufkleber wurden an Eingängen zu Geschäften abgewiesen mit dem Hinweis, dass diese Zertifkate nicht mehr gültig seien.
Wir fragten beim Ministerium für Gesundheit nach und bekamen die Rückantwort, dass dieses Vorgehen korrekt sei.
„Der Impfnachweis muss im Saarland seit dem 2. Dezember 2021 in digital auslesbarer Form vorgelegt werden. Der Nachweis muss dabei nicht zwingend auf einem Smartphone gespeichert sein. Das Papierdokument mit einem auslesbaren QR-Code genügt als Nachweis zum Zutritt zu 3G/2G/2G plus – Bereichen.„
Das digitale Impfzertifikat ist, so das Gesundheitsministerium weiter, nur gemeinsam mit der Vorlage des amtlichen Ausweisdokuments gültig.
Ziel der Maßnahme sei, die Echtheit der Zertifikate besser kontrollieren zu können und damit die Sicherheit für Betreiber sowie Kunden/Besucher zu erhöhen.
Wo bekomme ich das „digitale Impfzertifikat“ ?
Das digitale Impfzertifikat wird durch Ärzte und Apotheken ausgestellt. In den Impfzentren wird das Zertifikat den Besuchern nach der Impfung ausgehändigt. Es ist möglich das Zertifikat nachträglich zu beschaffen, auch wenn die Impfung bereits einige Monate zurückliegt.
Eine Übersicht der teilnehmenden Apotheken findet man unter: www.mein-apothekenmanager.de
Information verpasst?
Offenbar hat das Gesundheitsministerium versäumt, auf diesen Fakt explizit hinzuweisen. Die Presseinformation wurde hierzu erst am 13.12 versendet.
Der SR berichtete hierrüber auf der SR1-Website. Die SZ am 13.12. Am Ende eine Panne des Ministeriums, die bei Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei den kontrollierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für zusätzlichen Ärger gesorgt haben.